Mitgliedschaft
Das aktuelle Beitrittsformular sowie die zugehörigen Hinweise für Mitglieder finden sie hier.
Monatlicher Beitrag für Mitgliedschaft im Gesamtverein ab 01.07.2023:
Erwachsene 15,00
€
Erwachsene ab 65 Jahre 11,00
€
Ermäßigte 8,50
€
vierteljährlicher Einzug im Feb., Mai, Aug., Nov.
Zusätzlich zum Beitrag für den Gesamtverein erheben mehrere Abteilungen monatliche Abteilungsbeiträge.
Die entsprechenden Formulare der Abteilungen für diese Beiträge finden Sie hier.
Die Abteilungsbeiträge werden im Regelfall zusammen mit den Beiträgen für den Gesamtverein erhoben. Für die Abteilung Turnen werden die Abteilungsbeiträge zeitlich versetzt erhoben.
Aufnahmegebühr Gesamtverein:
Aufnahmegebühr
Erwachsene
20,00 einmalig
Aufnahmegebühr
Familien
40,00 einmalig
Ermäßigte
10,00 einmalig
Ermäßigter Beitrag
Folgende Personen können in den ermäßigten Beitrag eingestuft werden:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern sie nicht beitragsfreies Familienmitglied sind.
-
Volljährige bis einschließlich dem 25. Lebensjahr,
wenn deren vormals Sorgeberechtigte Kindergeld beziehen. Vorlage eines der
folgenden Nachweise erforderlich:
o Kindergeldbescheinigung
o Immatrikulationsbescheinigung
o Ausbildungsplatzbescheinigung
o Schulbesuchsbescheinigung
o Bescheinigung über eine FSJ- oder Bufdi-Tätigkeit oder einen anderweitigen Freiwilligendiensto Bescheinigung des Arbeitsamtes (arbeitssuchend oder ausbildungssuchend).
- Übungsleiter(innen) mit einer gültigen Lizenz des DOSB, die für unseren Verein für das laufende Jahr mindestens zu 50% hinterlegt ist und als zuschussfähig anerkannt worden ist.
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%.
Die Bescheinigungen müssen jeweils in der
Geschäftsstelle vorgelegt werden. Ausnahme:
Übungsleiterlizenzen müssen nicht vorgelegt werden. Diese sind bereits in der
Geschäftsstelle registriert.
Wir vermerken uns das Ablaufdatum der vorgelegten Bescheinigung. Wird bis zu
diesem Datum keine neue Bescheinigung vorgelegt, erfolgt automatisch die
Einstufung in den regulären Beitrag für Erwachsene.
Bescheinigungen können nur für zukünftige Beitragseinzüge berücksichtigt
werden, nach einem Beitragseinzug ist keine rückwirkende Erstattung möglich!
Familienmitgliedschaft (beitragsfreie Führung von Kindern im Gesamtverein)
Kinder unter 18 Jahren werden dann beitragsfrei geführt, wenn zwei Mitglieder, welche ein aktives Sorgerecht ausüben, unter einer gemeinsamen Anschrift mit ihren Kindern leben. Dies gilt auch für Kinder eines alleinerziehenden Mitglieds, welches nachweisen kann, dass es das alleinige Sorgerecht ausübt. Der Nachweis des alleinigen Sorgerechts muss in diesem Fall jährlich neu vorgelegt werden.
Austritte:
Austrittserklärungen können nur schriftlich
(Brief, Fax, E-Mail) an die Geschäftsstelle zum 30.06 oder 31.12. eines Jahres
erfolgen.
Eine Kündigungsfrist von einem Monat ist einzuhalten.
Die Kündigung wird schriftlich von uns bestätigt, vorzugsweise per E-Mail.
Allgemeines:
Bitte wenden Sie sich in allen Fragen zur Mitgliedschaft ausschließlich an die Geschäftsstelle.
Änderungen der persönlichen Daten und
Abteilungsmitgliedschaften sind der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind in einem separaten
Informationsschreiben zusammengefasst, dass Ihnen gerne ausgehändigt werden
kann.
Unfälle und Schäden müssen stets der Geschäftsstelle gemeldet werden! Diese führt dann gegebenenfalls die Meldung an unsere Versicherungen durch.
Die Mitgliederversammlung wird durch Ankündigung in der Friedberger Allgemeinen einberufen.