Mitgliedschaft

Das aktuelle Beitrittsformular sowie die zugehörigen Hinweise für Mitglieder finden sie hier.

Monatlicher Beitrag für Mitgliedschaft im Gesamtverein ab 01.07.2023:

Erwachsene                                        15,00 €
Erwachsene ab 65 Jahre                    11,00 €
Ermäßigte                                            8,50 €

vierteljährlicher Einzug im Feb., Mai, Aug., Nov.

Zusätzlich zum Beitrag für den Gesamtverein erheben mehrere Abteilungen monatliche Abteilungsbeiträge.
Die entsprechenden Formulare der Abteilungen für diese Beiträge finden Sie hier.

Die Abteilungsbeiträge werden im Regelfall zusammen mit den Beiträgen für den Gesamtverein erhoben. Für die Abteilung Turnen werden die Abteilungsbeiträge zeitlich versetzt erhoben.

 

Aufnahmegebühr Gesamtverein:

Aufnahmegebühr Erwachsene            20,00 einmalig
Aufnahmegebühr Familien                  40,00 einmalig
Ermäßigte                                           10,00 einmalig

 

Ermäßigter Beitrag

Folgende Personen können in den ermäßigten Beitrag eingestuft werden:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern sie nicht beitragsfreies Familienmitglied sind.
  • Volljährige bis einschließlich dem 25. Lebensjahr, wenn deren vormals Sorgeberechtigte Kindergeld beziehen. Vorlage eines der folgenden Nachweise erforderlich:
    o   Kindergeldbescheinigung
    o   Immatrikulationsbescheinigung
    o   Ausbildungsplatzbescheinigung
    o   Schulbesuchsbescheinigung
    o   Bescheinigung über eine FSJ- oder Bufdi-Tätigkeit oder einen anderweitigen Freiwilligendienst

    o   Bescheinigung des Arbeitsamtes (arbeitssuchend oder ausbildungssuchend).

  • Übungsleiter(innen) mit einer gültigen Lizenz des DOSB, die für unseren Verein für das laufende Jahr mindestens zu 50% hinterlegt ist und als zuschussfähig anerkannt worden ist.
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%.

Die Bescheinigungen müssen jeweils in der Geschäftsstelle vorgelegt werden. Ausnahme: Übungsleiterlizenzen müssen nicht vorgelegt werden. Diese sind bereits in der Geschäftsstelle registriert.
Wir vermerken uns das Ablaufdatum der vorgelegten Bescheinigung. Wird bis zu diesem Datum keine neue Bescheinigung vorgelegt, erfolgt automatisch die Einstufung in den regulären Beitrag für Erwachsene.
Bescheinigungen können nur für zukünftige Beitragseinzüge berücksichtigt werden, nach einem Beitragseinzug ist keine rückwirkende Erstattung möglich!

Familienmitgliedschaft (beitragsfreie Führung von Kindern im Gesamtverein)

Kinder unter 18 Jahren werden dann beitragsfrei geführt, wenn zwei Mitglieder, welche ein aktives Sorgerecht ausüben, unter einer gemeinsamen Anschrift mit ihren Kindern leben. Dies gilt auch für Kinder eines alleinerziehenden Mitglieds, welches nachweisen kann, dass es das alleinige Sorgerecht ausübt. Der Nachweis des alleinigen Sorgerechts muss in diesem Fall jährlich neu vorgelegt werden.

 

Austritte:

Austrittserklärungen können nur schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) an die Geschäftsstelle zum 30.06 oder 31.12. eines Jahres erfolgen.
Eine Kündigungsfrist von einem Monat ist einzuhalten.
Die Kündigung wird schriftlich von uns bestätigt, vorzugsweise per E-Mail.

 

Allgemeines:

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen zur Mitgliedschaft ausschließlich an die Geschäftsstelle.

Änderungen der persönlichen Daten und Abteilungsmitgliedschaften sind der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind in einem separaten Informationsschreiben zusammengefasst, dass Ihnen gerne ausgehändigt werden kann.

Unfälle und Schäden müssen stets der Geschäftsstelle gemeldet werden! Diese führt dann gegebenenfalls die Meldung an unsere Versicherungen durch.

Die Mitgliederversammlung wird durch Ankündigung in der Friedberger Allgemeinen einberufen.