Benutzungsordnung für die Sport- und Freizeitanlage des TSV Friedberg

Nutzungsrecht Die Mitglieder des TSV Friedberg sind berechtigt, die Anlagen und Einrichtungen des Sport- und Freizeitzentrums zu nutzen. Personen, die nicht Mitglied sind und nicht an Wettkämpfen teilnehmen, ist die Nutzung nur mit Einverständnis des Vorstandes erlaubt. Nichtmitgliedern ist die Nutzung darüber hinaus nur gestattet, wenn sie diese Benut-zungsordnung anerkennen und insbesondere mit dem darin vorgesehenen Haftungsaus-schluss einverstanden sind.

Entscheidung über Nutzungsberechtigung Über die Belegung der Halle und die Nutzung der Außenanlagen entscheidet allein der Vorstand. Änderungen der Belegung im Einvernehmen der beteiligten Abteilungen müs-sen dem Vorstand angezeigt werden.

Verhaltensregeln Die Mitglieder und Nichtmitglieder sind verpflichtet, mit den Anlagen und Einrichtungen sorgfältig umzugehen. Beschädigungen und Verschmutzungen sind zu vermeiden und, sofern schon eingetreten, unverzüglich der Geschäftsführung oder dem Hausmeister zu melden. Die Mitglieder und insbesondere die Übungsleiter sind gehalten, nicht tatenlos zuzusehen, wenn sie Zeugen von Beschädigungen oder Verschmutzungen werden.

Übungsleiter Die Übungsleiter sind für die Sauberkeit der Hallen und der Umkleideräume verantwort-lich sowie dafür, dass benutzte Sportgeräte nach der Übungsstunde wieder aufgeräumt werden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer an den Übungsstunden die Regeln der Hausordnung einhalten.

Hausrecht Das Hausrecht wird vom Vorstand und seinen Beauftragten (Geschäftsführung, Hausmeister) ausgeübt. In unaufschiebbaren Fällen steht es einem Übungsleiter zu, bei Abwesenheit eines solchen jedem Vereinsmitglied.

Weisungsrecht Der Vorstand und seine Beauftragten üben das Weisungsrecht hinsichtlich der Nutzung der Anlage aus. Ansonsten sind Weisungen nur innerhalb einer Abteilung möglich.

Bedienung von Einrichtungen Elektrische, sanitäre und ähnliche Einrichtungen dürfen nur von Personen bedient wer-den, die hierzu berechtigt sind.

Schuhe In der Halle dürfen nur saubere, nicht abfärbende Sportschuhe verwendet werden.

Verbote Nicht erlaubt ist: Haftmittel (Harz) in der Halle Benutzung von Schuhen mit abfärbenden Sohlen Kaugummi im Gebäude Rauchen im Gebäude, ausgenommen in der Gaststätte Mitnahme von Tieren in das Gebäude und zu Sportveranstaltungen außerhalb des Ge-bäudes Inline-Skating, Rollerfahren u.ä. im Gebäude Plakatierung ohne Einverständnis des Vorstandes

Der Vorstand, dessen Beauftragte und die Übungsleiter sind gehalten, die Einhaltung der Verbote zu überwachen.

Aufräumen der Sporthalle Nach Beendigung der Übungsstunden sind benutzte Sportgeräte wieder aufzuräumen. Elektronische Geräte sind diebstahlssicher zu verwahren.

Schlüsselverlust Der Verlust eines Schlüssels ist sofort anzuzeigen.

Verlassen des Gebäudes Der Übungsleiter, der das Gebäude an einem Tag als Letzter nutzt, hat sich vor dem Ver-lassen zu vergewissern, dass das Licht ausgeschaltet ist, kein Wasser läuft, alle Fenster geschlossen sind und sich keine Personen im Gebäude aufhalten. Hierüber ist im Hal-lenbuch ein Vermerk zu machen und vom Übungsleiter abzuzeichnen.

Verschließen des Gebäudes Der letzte Übungsleiter, der das Gebäude verlässt, hat dieses zu abzuschließen. Unter allen Umständen ist zu vermeiden, dass die Halle unverschlossen bleibt. In Zweifelsfällen hat sich der Übungsleiter zu vergewissern, ob er die letzte Person ist, die sich in dem Gebäude aufhält. Niemand darf darauf vertrauen, dass ein anderer Übungsleiter oder der Hausmeister die Halle abschließen wird, wenn er sich dessen nicht völlig sicher ist.

Strafen Der Vorstand hat das Recht, bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung Strafen gegen einzelne Abteilungen auszusprechen. In Betracht kommt – je nach Schwere des Versto-ßes - eine Kürzung der jährlichen Zuweisungen (Etat) oder ein Entzug der Hallen- oder Platznutzung.

Haftung Für Schäden, die bei Benutzung oder beim Besuch der Anlage entstehen, haftet der Ver-ein, aus welchem Rechtsgrund auch immer, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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